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Erklärung zur Barrierefreiheit für Stud.IP
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation unter https://kvm.stade.ihk24.de/ (28.02.2024, Stud.IP-Version 5.4) der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum (im folgenden IHK Stade).
Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) bzw. EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 so umfassend wie möglich barrierefrei zugänglich zu machen.
Weiterhin gilt aufgrund des Sitzes der IHK Stade § 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den generell geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
- Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in leichter Sprache und in deutscher Gebärdensprache.
- Es ist möglich, dass die Benutzung auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) nicht komplett barrierefrei ist. Stud.IP ist in erster Linie für Desktoprechner, Laptops und große Tabletts ausgerichtet, wenn auch die responsive Navigation in der Vergangenheit bereits verbessert wurde.
Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z. B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.
Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren werden folgen:
- Eine Mustererklärung zur leichten Sprache soll in Stud.IP-Version 5.5 eingehen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im März 2024 erstellt und zuletzt am 15.03.2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Stade Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder weitere Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen:
Kristof Müller
Referent Digitale Medien
Tel. 04141/524-157
E-Mail: kristof.mueller@stade.ihk.de
Hier finden Sie das Formular zum Melden von Barrieren
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG wenden. Die Schlichtungsstelle im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Schlichtungsverfahren/Schlichtungsverfahren_node.html
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle NBGG unter Tel. 0511/120-4010 oder per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.